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   OLG Köln, 26.02.2020 - I-17 W 89/19   

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OLG Köln, 26.02.2020 - I-17 W 89/19 (https://dejure.org/2020,23272)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2020 - I-17 W 89/19 (https://dejure.org/2020,23272)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - I-17 W 89/19 (https://dejure.org/2020,23272)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Flensburg, 11.10.2019 - 5 T 124/19

    Gerichtsvollzieherkosten: Entstehung der Gebühr für den Versuch einer gütlichen

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2020 - 17 W 89/19
    Die Tatbestandsvoraussetzungen liegen vor, da der Obergerichtsvollzieher in seinem Anschreiben an die Schuldnerin zwecks Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nur auf die Möglichkeit der Vollzahlung binnen zwei Wochen hingewiesen hat, sondern dieser zugleich Vollstreckungsaufschub und Ratenzahlung als Möglichkeit in Aussicht gestellt hatte (ebenso: OLG Braunschweig DVGZ 2019, 43; LG Duisburg DVGZ 2018, 122; LG Flensburg, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 5 T 124/19 - Richter/Zuhn DVGZ 2017, 29, 33, linke Sp., 1. Abs., auf die sich der Bezirksrevisor zur Stützung seiner Rechtsansicht zu Unrecht beruft).
  • OLG Brandenburg, 07.06.2022 - 6 W 39/21

    Sofortige weitere Beschwerde einer Landesjustizkasse gegen die Kostenrechnung

    Nach anderer Auffassung ist der Tatbestand des KV 208 GvKostG immer dann erfüllt, wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner, gleich in welcher Form, zur gütlichen Erledigung auffordert, ohne dass vorausgesetzt wird, dass der Schuldner von dem Angebot positive Kenntnis erhält (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.10.2018 - 2 W 85/18; OLG Celle, Beschluss vom 20.09.2019 - 2 W 191/19; KG, Beschluss vom 26.10.2020 - 19 W 1098/20; OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2020 - 17 W 89/19 und vom 20.07.2020 - 17 W 55/20; OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.09.2020 - 2 W 37/10; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 26.07.2017 - 9 W 103/17; jew. zit. nach juris; vgl. auch Zöller-Seibel, ZPO, 34. Aufl., § 802b Rn. 23; Uhl, in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, GvKostV Abschnitt 2 Rn. 14; Fleck, in: BeckOK ZPO, § 802b Rn 21a; Herrfurth, in: BeckOK KostR, KV KostG Nr. 207 Rn. 5).

    Allein diese Bewertung wird dem im Kostenrecht geltenden Gebot der typisierenden Betrachtungsweise gerecht, das eine pauschale Abgeltung der Bemühungen des Gerichtsvollziehers vorsieht (OLG Celle, Beschluss vom 20.09.2019 - 2 W 191/19; OLG Köln Beschluss vom 25.02.2020 - I-17 W 89/19, Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2016 - I-10 W 97/16, Rn 3.; jew. zit. nach juris).

  • OLG Köln, 20.07.2020 - 17 W 55/20

    Versuch einer gütlichen Erledigung durch einen Gerichtsvollzieher; Schriftliches

    Auch der Senat hatte zwischenzeitlich mit Beschluss vom 26. Februar 2020 - 17 W 89/19 - (DGVZ 2020, 103 f. - dort und u.a. auch in juris unter dem unrichtigen Datum 11.10.2019 veröffentlicht) die Rechtsfrage, ob die Gebühr nach Nr. 208, 207 KVGvKostG für den Versuch einer gütlichen Erledigung auch dann anfällt, wenn der Gerichtsvollzieher eine solche schriftlich anbietet, das entsprechende Schreiben aber wegen unbekannten Aufenthaltes des Schuldners infolge Wegziehens nicht zugestellt werden kann, im Sinne der angefochtenen Entscheidung - bejahend - entschieden.
  • KG, 26.10.2020 - 19 W 1098/20

    Auslösung einer Gebühr für Einigungsversuch

    Die Auffassung des Landgerichts, dass es für den Anfall der Gebühr nicht darauf ankommt, ob das den Einigungsvorschlag enthaltene Schreiben dem Schuldner zugestellt werden konnte, wird auch in der Kommentarliteratur überwiegend vertreten (vgl. nur Zöller-Seibel, ZPO 33. A., § 802b Rn. 23; Kessel, Gerichtsvollzieherkostengesetz, 1. A., KV Nr. 207, Rn. 4; Forbriger in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, GvKostG KV 208, Rn. 1; Musielak/Voit, ZPO 17. A., § 802b Rn. 21; Fleck in BeckOK ZPO, § 802b Rn. 21a; Herfurth in BeckOK KostR, KVKostG Nr. 207 Rn. 5) sowie - neben den drei vom Landgericht zitierten Oberlandesgerichten (OLG Celle, Beschluss v. 20.9.2019, 2 W 191/19; OLG Schleswig, Beschluss v. 26.7.2017, 9 W 103/17; OLG Braunschweig, Beschluss v. 30.10.2018, 2 W 85/18) - auch noch, soweit ersichtlich, von zwei weiteren Oberlandesgerichten (OLG Köln, Beschluss v. 26.2.2020, 17 W 89/19; OLG Oldenburg, Beschluss v. 7.9.2020, 2 W 37/20).
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   OLG Köln, 11.10.2019 - 17 W 89/19   

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https://dejure.org/2019,54918
OLG Köln, 11.10.2019 - 17 W 89/19 (https://dejure.org/2019,54918)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.2019 - 17 W 89/19 (https://dejure.org/2019,54918)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2019 - 17 W 89/19 (https://dejure.org/2019,54918)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 20.07.2020 - 17 W 55/20

    Versuch einer gütlichen Erledigung durch einen Gerichtsvollzieher; Schriftliches

    Auch der Senat hatte zwischenzeitlich mit Beschluss vom 26. Februar 2020 - 17 W 89/19 - (DGVZ 2020, 103 f. - dort und u.a. auch in juris unter dem unrichtigen Datum 11.10.2019 veröffentlicht) die Rechtsfrage, ob die Gebühr nach Nr. 208, 207 KVGvKostG für den Versuch einer gütlichen Erledigung auch dann anfällt, wenn der Gerichtsvollzieher eine solche schriftlich anbietet, das entsprechende Schreiben aber wegen unbekannten Aufenthaltes des Schuldners infolge Wegziehens nicht zugestellt werden kann, im Sinne der angefochtenen Entscheidung - bejahend - entschieden.
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